{"id":9066,"date":"2023-05-04T08:54:02","date_gmt":"2023-05-04T06:54:02","guid":{"rendered":"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/?page_id=9066"},"modified":"2023-05-08T08:44:09","modified_gmt":"2023-05-08T06:44:09","slug":"aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/aeb\/","title":{"rendered":"AEB"},"content":{"rendered":"\n<section\n  class=\"c-widget c-widget--text align c-widget--has-space-bottom-inherit\" data-block_36780f09b272e87bb0761b1cb3bc24cc>\n  <div class=\"o-wrapper\">\n    <div class=\"o-container\">\n\n              <header class=\"c-widget__header   c-widget__header--has-headline c-widget__header--center\">\n  <div class=\"c-widget__header-content\">\n        <h2 class=\"c-widget__headline\">Allgemeine Bestellbedingungen<\/h2>\n      <\/div>\n      <\/header>\n      \n        <div class=\"c-widget__main\">\n\n          <div class=\"c-text\">\n\n            <div class=\"c-text__content\">\n              <h4><span class=\"u-text u-text--h3\">0. Vorbemerkung \/ Vertragsgegenstand<\/span><\/h4>\n<p>Die FEAG GmbH, Berlin und verbundene Unternehmen FEAG Holding GmbH, FEAG Bremen GmbH, FEAG St. Ingbert GmbH und FEAG SLK Elektro s.r.o. beziehen Waren und Leistungen als Besteller gegen\u00fcber Auftragnehmern ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Bestellbedingungen (AEB) und nachrangig hierzu den einbezogenen weiteren Vorschriften an. Abweichenden Lieferbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, insbesondere, soweit sie diese Bedingungen ab\u00e4ndern, werden erst durch schriftliche Best\u00e4tigung des Bestellers verbindlich.<\/p>\n<h4><span class=\"u-text u-text--h3\">I. Bestellung und Auftragsbest\u00e4tigung<\/span><\/h4>\n<p>1. Der Besteller kann die Bestellung widerrufen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenommen hat (Auftragsbest\u00e4tigung).<br \/>\n2. Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung von der Bestellung ab, so ist der Besteller nur gebunden, wenn er der Abweichung schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist der Besteller an Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers nur insoweit gebunden, als diese mit seinen Bedingungen \u00fcbereinstimmen oder er ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung.<br \/>\n3. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie vom Besteller schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/p>\n<h4><span class=\"u-text u-text--h3\">II. Nutzungsrechte<\/span><\/h4>\n<p>1. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrt dem Besteller das nichtausschlie\u00dfliche, \u00fcbertragbare, weltweite und zeitlich unbegrenzte Recht, a) Software und dazugeh\u00f6rige Dokumentation (zusammen im folgenden \u201eSoftware\u201c genannt) zu nutzen oder nutzen zu lassen; b) Das Nutzungsrecht gem\u00e4\u00df Nr. II 1.a) an verbundene Unternehmen i.S.v. \u00a7 15 AktG, andere Distributoren und an Endkunden unterzulizenzieren soweit es sich um Individualsoftware handelt; c) Verbundenen Unternehmen i.S.v. \u00a7 15 AktG und anderen Distributoren das Recht zu lizenzieren, Endkunden das Nutzungsrecht gem\u00e4\u00df Nr. II 1.a) einzur\u00e4umen d) Die Software f\u00fcr die Installation in Hardware zu kopieren oder durch verbundene Unternehmen i.S.d. \u00a7 15 AktG oder andere Distributoren kopieren zu lassen.<br \/>\n2. Der Besteller, verbundene Unternehmen i.S.v. \u00a7 15 AktG und andere Distributoren sind zus\u00e4tzlich zu dem in Absatz 1.einger\u00e4umten Recht befugt, Endkunden die \u00dcbertragung der Softwarelizenzen zu gestatten. 3. Alle von dem Besteller gew\u00e4hrten Unterlizenzen m\u00fcssen angemessenen Schutz f\u00fcr das geistige Eigentum des Auftragnehmers an die Software vorsehen, indem dieselben vertraglichen Bestimmungen verwendet werden, die der Besteller zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums verwendet.<\/p>\n<h4>III. Leistungszeit, Vertragsstrafe bei Leistungsst\u00f6rungen<\/h4>\n<p>1. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherf\u00fcllungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle, f\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme an.<br \/>\n2. Bei erkennbarer Verz\u00f6gerung einer Lieferung oder Leistung ist der Besteller unverz\u00fcglich zu benachrichtigen und seine Entscheidung einzuholen.<br \/>\n3. Wird die vereinbarte Frist aus Gr\u00fcnden, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, \u00fcberschritten, so ist der Besteller berechtigt, f\u00fcr jeden angefangenen Werktag der Verz\u00f6gerung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,3%, h\u00f6chstens jedoch 10% der Gesamtsumme zu berechnen.<br \/>\n4. Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen, Leistungen oder Nacherf\u00fcllung der entsprechende Vorbehalt, kann die Vertragsstrafe dennoch bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.<\/p>\n<h4>IV. Gefahr\u00fcbergang, Versand, Erf\u00fcllungsort<\/h4>\n<p>1. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage und bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme, bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit dem Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle \u00fcber.<br \/>\n2. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Auftragnehmers. Bei Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Auftragnehmers ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit der Besteller keine bestimmte Bef\u00f6rderungsart vorgeschrieben hat. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvorschrift gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei Preisstellung frei Empf\u00e4nger kann der Besteller ebenfalls die Bef\u00f6rderungsart bestimmen. Mehrkosten f\u00fcr eine zur Einhaltung eines Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Bef\u00f6rderung sind vom Auftragnehmer zu tragen.<br \/>\n3. Jeder Lieferung sind Packzettel oder Lieferscheine mit Angabe des Inhalts sowie der vollst\u00e4ndigen Bestellkennzeichen beizuf\u00fcgen. Der Versand ist mit denselben Angaben sofort anzuzeigen.<\/p>\n<h4>V. Rechnungen<\/h4>\n<p>In Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen.<\/p>\n<h4>VI. Zahlungen<\/h4>\n<p>1. Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen netto.<br \/>\n2. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung oder Leistung vollst\u00e4ndig erbracht und die ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellte Rechnung eingegangen ist. Soweit der Auftragnehmer Materialteste, Pr\u00fcfprotokolle, Qualit\u00e4tsdokumente oder andere Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen hat, setzt die Vollst\u00e4ndigkeit der Lieferung und Leistung auch den Eingang dieser Unterlagen voraus. Skontoabzug ist auch zul\u00e4ssig, wenn der Besteller aufrechnet oder Zahlungen in angemessener H\u00f6he aufgrund von M\u00e4ngeln zur\u00fcckh\u00e4lt; die Zahlungsfrist beginnt nach vollst\u00e4ndiger Beseitigung der M\u00e4ngel.<br \/>\n3. Sofern der Auftragnehmer Unternehmer ist, kommt der Besteller nur in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Auftragnehmers, die nach Eintritt der F\u00e4lligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.<br \/>\n4. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h4>VII. Eingangspr\u00fcfungen<\/h4>\n<p>1. Der Besteller kann offen erkennbare M\u00e4ngel binnen eines Monats nach Eingang der Lieferungen r\u00fcgen.<br \/>\n2. Bei verpackten Waren beschr\u00e4nkt sich die Pr\u00fcfpflicht auf erkennbare Transportsch\u00e4den an der Verpackung; ansonsten auf Stichproben.<br \/>\n3. Verdeckte M\u00e4ngel und Mengenabweichungen bei verpackten Waren sind innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist binnen eines Monats nach Feststellung anzuzeigen.<\/p>\n<h4>VIII. M\u00e4ngelhaftung<\/h4>\n<p>1. Der Auftragnehmer hat f\u00fcr seine Lieferungen und Leistungen drei Jahre Gew\u00e4hr zu leisten, soweit das Gesetz keine l\u00e4ngeren Fristen vorsieht. Die Frist beginnt mit dem Gefahr\u00fcbergang (Nr.IV.). Bei Lieferungen an Orte, an denen der Besteller Auftr\u00e4ge au\u00dferhalb seiner Werke oder Werkst\u00e4tten ausf\u00fchrt, beginnt sie mit der Abnahme durch den Auftraggeber des Bestellers, sp\u00e4testen ein Jahr nach dem Gefahr\u00fcbergang.<br \/>\n2. Wenn M\u00e4ngel vor oder bei Gefahr\u00fcbergang festgestellt werden oder w\u00e4hrend der in Abs. 1. Genannten Frist auftreten, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten nach Wahl des Bestellers entweder die M\u00e4ngel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. Die Pflicht gilt nicht nur am Erf\u00fcllungsort, sondern weltweit am Endbestimmungsort der Lieferung und Leistung in der nachgelagerten Lieferkette. Der Auftragnehmer tr\u00e4gt Kosten und Gefahr der R\u00fccksendung mangelhafter Liefergegenst\u00e4nde.<br \/>\n3. Bei Serienfehlern \u2013 mehreren gleichgelagerten Fehlern auch aus Stichproben \u2013 kann der Besteller nach billigem Ermessen auch Nachbesserung bzw. Ersatz von noch nicht defekten Lieferungen und Leistungen verlangen.<br \/>\n4. F\u00fchrt der Auftragnehmer die Nacherf\u00fcllung nicht innerhalb einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Frist aus, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise entsch\u00e4digungslos zur\u00fcckzutreten oder Minderung des Preises zu verlangen oder auf Kosten des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. \u00a7 281 Abs. 2 und \u00a7 323 Abs. 2 BGB bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n5. Nachbesserungen k\u00f6nnen ohne Fristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers ausgef\u00fchrt werden, wenn nach Eintritt des Verzugs geliefert wird. Gleiches gilt, wenn der Besteller wegen der Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein besonderes Interesse an sofortiger Nacherf\u00fcllung hat.<br \/>\n6. M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren fr\u00fchestens ein Jahr nach Geltendmachung, nicht jedoch vor Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr im Rahmen der Mangelbeseitigung erbrachten Lieferungen und Leistungen betr\u00e4gt 2 Jahre, mindestens jedoch bis zum Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist.<br \/>\n7. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>IX. Haftung f\u00fcr die Verletzung von Schutzrechten<\/h4>\n<p>Der Auftragnehmer garantiert, dass keine gewerblichen Schutzrechte einschlie\u00dflich Urheberrechte der vertraglich vereinbarten Nutzung entgegenstehen.<\/p>\n<h4>X. Weitergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte<\/h4>\n<p>Die Weitergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestellers unzul\u00e4ssig und berechtigt den Besteller, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<h4>XI. Materialbeistellungen<\/h4>\n<p>1. Materialbeistellungen bleiben Eigentum des Bestellers und sind unentgeltlich getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Bestellers zul\u00e4ssig. Bei Wertminderung oder Verlust ist vom Auftragnehmer Ersatz zu Ieisten. Dies gilt auch f\u00fcr die berechnete \u00dcberlassung auftragsgebundenen Materials.<br \/>\n2. Verarbeitung oder Umbildung des Materials erfolgt f\u00fcr den Besteller. Dieser wird unmittelbar Eigent\u00fcmer der neuen oder umgebildeten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich sein, so sind sich Besteller und Auftragnehmer dar\u00fcber einig, dass der Besteller in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung Eigent\u00fcmer der neuen Sache wird. Der Auftragnehmer verwahrt die neue Sache unentgeltlich f\u00fcr den Besteller mit der Sorgfalt eines<br \/>\nordentlichen Kaufmanns.<\/p>\n<h4>XII. Werkzeuge, Formen, Muster, Geheimhaltung usw.<\/h4>\n<p>1. Von dem Besteller \u00fcberlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeichnungen, Normenbl\u00e4tter, Druckvorlagen und Lehren d\u00fcrfen ebenso wie danach hergestellte Gegenst\u00e4nde ohne schriftliche Einwilligung des Bestellers weder an Dritte weitergegeben, noch f\u00fcr andere als die vertraglichen Zwecke benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann der Besteller ihre Herausgabe verlangen, wenn der Auftragnehmer diese Pflichten verletzt.<br \/>\n2. Vom Besteller erlangte Informationen wird der Auftragnehmer, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtm\u00e4\u00dfig bekannt sind, Dritten nicht zug\u00e4nglich machen. Soweit der Besteller einer Weitergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte zugestimmt hat, sind diese entsprechend schriftlich zu verpflichten.<\/p>\n<h4>XIII. Versicherungen<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen sind durch den Besteller transportversichert. F\u00fcr den Fall, dass die Transporte durch den Auftragnehmer zu organisieren sind, ist in die Transportauftr\u00e4ge aufzunehmen: \u201eUnser Auftraggeber erkl\u00e4rt, dass er auf den Abschluss einer Schadensversicherung (SLVS) im Sinne der Neufassung der ADSp von 1998 verzichtet.\u201c.<\/p>\n<h4>XIV. Forderungsabtretung<\/h4>\n<p>Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h4>XV. Sonderk\u00fcndigungsrecht<\/h4>\n<p>Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein, wird ein vorl\u00e4ufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftragnehmers er\u00f6ffnet, so ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Im Falle des R\u00fccktritts kann der Besteller f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Arbeiten vorhandene Einrichtung oder bisher get\u00e4tigte Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegen angemessene Verg\u00fctung in Anspruch nehmen.<\/p>\n<h4>XVI. Erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/h4>\n<p>Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<h4>XVII. Compliance Anforderungen<\/h4>\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der deutschen, der europ\u00e4ischen sowie aller weiteren f\u00fcr die Lieferbeziehung relevanten gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere verpflichtet er sich keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise, egal gegen\u00fcber welchen Gesch\u00e4ftspartnern, darauf einzulassen. Gleicherma\u00dfen werden Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie Diskriminierung in der gesamten Lieferkette ausgeschlossen. F\u00fcr den Fall der Missachtung des Verbots von Bestechung, Vorteilsgew\u00e4hrung oder Vorteilsnahme \u00fcbernimmt der Auftragnehmer die volle Schadenersatzpflicht sowie dar\u00fcber hinaus eine pauschalisierte Vertragsstrafe in H\u00f6he von 300% der relevanten geleisteten Zahlungen.<\/p>\n<h4>XVIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h4>\n<p>1. Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, ist K\u00f6ln. Dar\u00fcber hinaus ist der Besteller berechtigt, den Auftragnehmer auch bei den jeweiligen Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.<br \/>\n2. Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<\/p>\n<p>\u00a9 FEAG 5. Januar 2020 (TP)<\/p>\n\n            <\/div>\n\n            \n          <\/div>\n        <\/div>\n\n    <\/div>\n  <\/div>\n\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":143,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-9066","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.0 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AEB - FEAG<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AEB - FEAG\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/aeb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"FEAG\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-05-08T06:44:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/aeb\/\",\"url\":\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/aeb\/\",\"name\":\"AEB - 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