{"id":5712,"date":"2021-10-09T14:38:40","date_gmt":"2021-10-09T12:38:40","guid":{"rendered":"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/agb\/"},"modified":"2022-03-11T08:23:16","modified_gmt":"2022-03-11T07:23:16","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<section\n  class=\"c-widget c-widget--text align c-widget--has-space-bottom-inherit\" data-block_61618bbce5895>\n  <div class=\"o-wrapper\">\n    <div class=\"o-container\">\n\n              <header class=\"c-widget__header   c-widget__header--has-headline c-widget__header--center\">\n  <div class=\"c-widget__header-content\">\n        <h2 class=\"c-widget__headline\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n      <\/div>\n      <\/header>\n      \n        <div class=\"c-widget__main\">\n\n          <div class=\"c-text\">\n\n            <div class=\"c-text__content\">\n              <h4><span class=\"u-text u-text--h3\">1. Vorbemerkung \/ Vertragsgegenstand<\/span><\/h4>\n<p>Die FEAG GmbH, Berlin und verbundene Unternehmen FEAG Holding GmbH, FEAG Bremen GmbH, FEAG St. Ingbert GmbH und FEAG SLK Elektro s.r.o. bieten ihre Leistungen als Auftragnehmer (AN) gegen\u00fcber Auftraggebern (AG) &#8211; ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und nachrangig hierzu den einbezogenen weiteren Vorschriften an. Abweichenden Einkaufsbedingungen des AG wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen \u2013 insbesondere soweit sie diese Bedingungen ab\u00e4ndern \u2013 werden erst durch schriftliche Best\u00e4tigung des AN verbindlich.<\/p>\n<h4>2. Gefahr\u00fcbergang, Versendung, Liefermengen<\/h4>\n<p>2.1 Ist mit dem AG Versendung von Ware vereinbart, geht die Gefahr mit \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers beim AN, auf den AG \u00fcber. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. Frachtkosten sowie ggfs. vereinbarte Verpackung wird dem AG in Rechnung gestellt.<br \/>\n2.2 F\u00fcr die Auslegung der Handelsklauseln gelten die INCOTERMS 2020.<br \/>\n2.3 Transportmittel und Transportweg sind der Wahl des AN \u00fcberlassen. Dieser bestimmt den Spediteur und den Frachtf\u00fchrer. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Versendung unverpackt. Die Kosten f\u00fcr Transport und Verpackung tr\u00e4gt der AG. Der AN ist berechtigt &#8211; aber nicht verpflichtet-, die Ware gegen Transportrisiken zu versichern. Die Versicherungskosten werden dem AG belastet. Der Mindestauftragswert einer Bestellung betr\u00e4gt EUR 100,00.<br \/>\n2.4 Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls ist der AN berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des AG nach eigenem Ermessen zu lagern.<br \/>\n2.5 Der AN ist zu Teillieferungen berechtigt. Branchen\u00fcbliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zul\u00e4ssig.<br \/>\n2.6 Bei Abschl\u00fcssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen anzugeben, andernfalls ist der AN berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen vorzunehmen.<\/p>\n<h4>3. Angebotsannahme, Preise, Zahlungen, F\u00e4lligkeit, Verzug, Mengen, Irrtum<\/h4>\n<p>3.1 Bei uns eingehende Angebote (Anfragen) behalten wir uns vor, innerhalb von 4 Wochen anzunehmen.<br \/>\n3.2 Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk AN zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<br \/>\n3.3 Die Zahlung ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung, sp\u00e4testens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung bzw. Versendung der Ware durch den AN f\u00e4llig. F\u00fcr die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang des Geldes beim AN an.<br \/>\n3.4 Sofern sich die zu erbringende Leistungen des AN \u00fcber mehr als 30 Kalendertage erstreckt, ist dieser zur Stellung von monatlichen Abschlagsrechnungen berechtigt. Abschlagsrechnungen sind jeweils in H\u00f6he von 90% der erbrachten Teilleistungen zul\u00e4ssig und binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug zahlbar. Sind Teilleistungen abnahmef\u00e4hig, so ist der AN berechtigt, 100% der abgenommenen Teilleistung in Rechnung zu stellen. Der AN verwendet Anzahlungen und Teilzahlungen vorrangig zur Finanzierung von Material und angefangener Arbeiten aus dem Auftrag bzw. Kundenverh\u00e4ltnis. Zur Sicherung tritt der AN dem AG die angefangenen Arbeiten und Vorr\u00e4te bzw. Anwartschaftsrechte hierauf aus dem Auftrag bzw. Kundenverh\u00e4ltnis ab, maximal jedoch bis zur H\u00f6he des Wertes der Anzahlung. Sp\u00e4testens mit dem Leisten der Anzahlungen bzw. Teilzahlungen nimmt der AG die Sicherungsabtretung an. An- und Teilzahlungen werden bei Endabrechnung des Auftrages mit der Schlussrechnung verrechnet.<br \/>\n3.5 Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen in H\u00f6he von 1% der Rechnungssumme pro angefangenen Monat f\u00e4llig. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens wird vorbehalten. F\u00fcr Mahnungen wird eine Mahnpauschale von \u20ac 10,- pro Mahnung f\u00e4llig. Im Verzugsfall hat der AN alle Geb\u00fchren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn notwendigen Rechtsverfolgung anfallen.<br \/>\n3.6 Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem AG nur insoweit zu, als die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Der AN ist berechtigt die Forderung gegen den AG an Dritte abzutreten.<br \/>\n3.7 Bei Zahlungsverzug des AG oder bei Gef\u00e4hrdung der Forderung durch Verschlechterung der Kreditw\u00fcrdigkeit des AG ist der AN berechtigt, Forderungen unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwaiger Wechsel oder vereinbarter Zahlungsziele f\u00e4llig zu stellen. Der AN ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitenstellung auszuf\u00fchren.<br \/>\n3.8 Der AN ist berechtigt, Forderungen des AN oder verbundener Unternehmen i.S.v. \u00a7 15 AktG gegen s\u00e4mtliche Forderungen des AG oder dessen verbundener Unternehmen i.S.v. \u00a7 15 AktG aufzurechnen.<br \/>\n3.9 G\u00fcte und Ma\u00dfe bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffbl\u00e4ttern. Sofern keine DIN-Normen oder Werkstoffbl\u00e4tter bestehen, gelten die entsprechenden Euro-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch. Bei Massenteilen (ab 1000 St\u00fcck) sind wir berechtigt, branchen\u00fcbliche Mehr- oder Mindermengen von bis zu +\/- 10% zu liefern. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag proportional angepasst.<br \/>\n3.10 Der AN beh\u00e4lt sich vor, angebotene oder best\u00e4tigte Preise bis zur Auslieferung oder Leistungserbringung zu korrigieren. Der AG stimmt der Korrektur ausdr\u00fccklich zu, soweit hierdurch Preissteigerungen von mehr als 10 % ausgeglichen werden. Ebenfalls stimmt der AG der Korrektur zu, soweit der Preis insgesamt oder in Einzelposten offensichtlich versehentlich falsch berechnet wurde. Dieses ist jedenfalls dann der Fall, wenn der vereinbarte Preis um mehr als 15% vom markt\u00fcblichen abweicht sowie bei einer falschen W\u00e4hrungsangabe (z.B. SFR oder US$ statt \u20ac). Eine Korrektur der Preise darf nicht erfolgen, soweit im Angebot oder der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich Fixtermine bzw. Fixpreise festgehalten wurden.<\/p>\n<h4>4. Abnahme<\/h4>\n<p>4.1 Soweit bei Auftragserteilung sp\u00e4tere Abnahme durch den AG vereinbart ist, hat diese unverz\u00fcglich nach Meldung der Abnahmef\u00e4higkeit am Sitz des AN zu erfolgen. Erfolgt trotz schriftlicher Meldung der Abnahmef\u00e4higkeit und Hinweis auf die nachstehenden Folgen binnen 14 Tagen keine Abnahme oder qualifizierte schriftliche Benennung etwaiger Abnahmehindernisse durch den AG, so gilt die Leistung oder das Werk als abgenommen.<br \/>\n4.2 Erfolgt die Abnahme ohne Verschulden des AN nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, so ist der AN berechtigt, die Lieferung ohne Abnahme durchzuf\u00fchren oder die Ware auf Kosten und Gefahr des AG zu lagern.<\/p>\n<h4>5. Eigentumsvorbehalt<\/h4>\n<p>5.1 Die gelieferte Ware und Leistung bleibt Eigentum des AN (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die dem AN im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen gegen den AG zustehen.<br \/>\n5.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr den AN als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 5.1. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den AG steht dem AN das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des AN durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der AG dem AN bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr den AN.<br \/>\n5.3 Der AG darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr, zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und so lange er nicht im Verzug ist, weiter ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nach Ziffer 5.4. und Ziffer 5.5. auf den AN \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.<br \/>\n5.4 Als Weiterver\u00e4u\u00dferung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erf\u00fcllung von Werk- und Werklieferungsvertr\u00e4gen.<br \/>\n5.5 Die Forderungen des AG aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den AN abgetreten; dies gilt bei Einstellung der Weiterver\u00e4u\u00dferungsforderung in ein Kontokorrent in deren H\u00f6he auch f\u00fcr die jeweiligen Saldoforderungen. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.<br \/>\n5.6 Wird die Vorbehaltsware vom AG zusammen mit anderen, nicht vom AN gelieferten Waren weiter ver\u00e4u\u00dfert, so werden dem AN die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung bzw. die jeweiligen Saldoforderungen im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen der AN Miteigentumsanteile gem\u00e4\u00df Ziffer 5.2. hat, wird ihm ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.<br \/>\n5.7 Der AG ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Saldoforderungen einzuziehen, es sei denn, der AN widerrufen diese. Auf Verlangen des AN ist der AG verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den AN zu unterrichten \u2013 sofern der AN das nicht selbst unternimmt \u2013 und dem AN die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu \u00fcbergeben.<br \/>\n5.8 Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der AG in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch f\u00fcr Factoring &#8211; Gesch\u00e4fte; diese sind dem AG auch nicht aufgrund der Einziehungserm\u00e4chtigung gestattet. Der AN ist jedoch bereit, Factoring &#8211; Gesch\u00e4ften im Einzelfall zuzustimmen, sofern der Gegenwert hieraus dem AG endg\u00fcltig zuflie\u00dft und die Befriedigung der Forderungen des AN nicht gef\u00e4hrdet ist.<br \/>\n5.9 In den in Ziffer 3.7. genannten F\u00e4llen ist der AN auch berechtigt, die Be- und Verarbeitung sowie die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware zu untersagen. In diesen F\u00e4llen sowie bei Versto\u00df des AG gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 5.3. kann der AN auch die R\u00fcckgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des AG unter Ausschluss eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts verlangen. Der AG erm\u00e4chtigt den AN schon jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Die R\u00fccknahme gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/>\n5.10 \u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 25%, so ist der AN auf Verlangen des AG insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des AN verpflichtet. Von einer Pf\u00e4ndung oder anderen Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte muss der AG den AN unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p>\n<h4>6. Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<p>6.1 Bei Kauf- Werk- und Werkliefervertr\u00e4gen gew\u00e4hrleistet der AN die Leistung frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln.<br \/>\n6.2 M\u00e4ngel an Produkten, Waren oder Lohnfertigungsteilen sind dem AN unverz\u00fcglich anzuzeigen. Nach Durchf\u00fchrung einer Abnahme der Ware durch den AG ist die R\u00fcge von M\u00e4ngeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 377 HGB. Bei Massenteilen ist eine vollst\u00e4ndige Fehlerfreiheit nicht zu erreichen. Eine Fehlerquote von 1% gilt als zugestanden und stellt keinen Mangel dar, es sei denn es wurde ausdr\u00fccklich eine geringere ppm-Fehlerrate vereinbart. \u00dcbersteigt die Fehlerrate die H\u00fcrde von 1% oder die vereinbarte ppm, so wird das mangelhafte Produkt vom AN nach dessen Wahl nachgebessert oder zur\u00fcckgenommen und durch einwandfreie Ware ersetz. Bei Sachen, die ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand an den AG zu senden sind, findet die M\u00e4ngelbeseitigung am Sitz des AG bzw. des beauftragten Werkes statt. Der AN wird die Sache ordnungsgem\u00e4\u00df verpacken und einschlie\u00dflich notwendigen Zubeh\u00f6rs anliefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung &#8211; insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Nachfrist \u2013 kann der AG R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen.<br \/>\n6.3 Weitergehende Rechte aufgrund von M\u00e4ngeln \u2013 insbesondere vertragliche oder au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an der Ware selbst entstanden sind \u2013 sind in dem in Ziffer 7 bestimmten Umfang ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr die Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>\n6.4 Die Gew\u00e4hrleistung des AN wird begrenzt auf zwei Jahre nach Gefahr\u00fcbergang bei Lieferung und Leistung bzw. \u00dcbergabe des F&amp;E Ergebnisses. Dies gilt auch f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, die nicht den gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen unterliegen.<br \/>\n6.5 Soweit f\u00fcr einzelne Produkte, Produktgruppen oder Gesch\u00e4fte vom AN ausnahmsweise eine l\u00e4ngere Gew\u00e4hrleistungsfrist zugestanden wird, ist die Haftung des AN nach dessen Wahl auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Sache beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h4>7. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h4>\n<p>7.1 Die Haftung des AN richtet sich vorrangig nach den in den diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Au\u00dfer bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sind alle dort nicht ausdr\u00fccklich zugestandenen Rechte, z. B. auf K\u00fcndigung, R\u00fccktritt oder Minderung sowie auf Ersatz von Sch\u00e4den jeder Art \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Unm\u00f6glichkeit, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Mangelfolgesch\u00e4den, entgangenem Gewinn \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen. Der Schadensersatz f\u00fcr die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt und soweit nicht f\u00fcr die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus \u00fcbernommenen Garantien gehaftet wird.<br \/>\n7.2 Die Haftung des AN ist au\u00dfer bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt auf den Auftragswert und limitiert auf die tats\u00e4chlich geleistete Deckung der Haftpflichtversicherung des AN. Die Deckungssumme betr\u00e4gt derzeit T\u20ac 2.500 f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den, Umweltsch\u00e4den und einfache Produkthaftpflicht; T\u20ac 1.000 f\u00fcr erweiterte Produkthaftpflicht;  T\u20ac 50 f\u00fcr Verm\u00f6gens-, T\u00e4tigkeits- und Bearbeitungssch\u00e4den.  Eine etwaige weitergehende Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>8. Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung<\/h4>\n<p>8.1 Vereinbarte Lieferverpflichtungen und Leistungstermine des AN stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, es sei denn sie werden ausdr\u00fccklich als \u201everbindlich\u201c oder \u201efix\u201c bezeichnet.<br \/>\n8.2 Die vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des AG und rechtzeitiger Erf\u00fcllung aller notwendigen Verpflichtungen des AG, wie z. B. Bereitstellung von Pl\u00e4nen, ggfs. erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen etc.<br \/>\n8.3 Wird der AN an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen durch unvorhergesehene Ereignisse gehindert, die auch mit der nach den Umst\u00e4nden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren, z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unf\u00e4lle, sonstige Betriebsst\u00f6rungen und Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien, verl\u00e4ngert sich die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird die Lieferung durch die Behinderung unm\u00f6glich oder unzumutbar, so kann der AN vom Vertrag zur\u00fccktreten; das gleiche Recht hat der AG, wenn ihm die Abnahme wegen der Verz\u00f6gerung nicht zumutbar ist.<br \/>\n8.4 Kommen der AN in Verzug, kann der AG nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Das gleiche gilt, wenn dem AN die Lieferung  oder Leistung aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich wird.<br \/>\n8.5 Ein dem AG oder AN zustehendes R\u00fccktrittsrecht erstreckt sich grunds\u00e4tzlich nur auf den noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages. Soweit bereits erbrachte Teillieferungen f\u00fcr den AG unverwendbar sind, ist er auch zum R\u00fccktritt hinsichtlich dieser Teillieferung berechtigt.<br \/>\n8.6 Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe f\u00fcr Lieferverzug bedarf der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des AN. In jedem Fall ist eine solche Vertragsstrafe der H\u00f6he nach auf 0,3% des von der Verz\u00f6gerung betroffenen Warenwertes pro vollendete Woche der Verz\u00f6gerung sowie insgesamt maximal 5% des betroffenen Warenwertes beschr\u00e4nkt.<br \/>\n8.7 Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche, sind in dem in Ziffer 7 bestimmten Umfang ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>9. Geheimhaltung<\/h4>\n<p>9.1 AN und AG verpflichten sich w\u00e4hrend der Dauer und 2 Jahre nach Beendigung des Auftrages, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng geheim zu halten und alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zug\u00e4nglich werden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch gegen\u00fcber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern oder sonstigen Dritten, die in irgendeiner Form Zugang zu den geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Informationen erhalten. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob Informationen m\u00fcndlich, dokumentiert, maschinenlesbar oder in Form von Ausr\u00fcstungen, Proben, Mustern oder Produkten zug\u00e4nglich gemacht wurden oder werden. Die Parteien verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in Kenntnis der ausgetauschten Informationen kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie hier eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten werden diese Pflichten auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters auferlegt.<br \/>\n9.2 S\u00e4mtliche Unterlagen \u00fcber die vom AN gelieferten Erzeugnisse, insbesondere Zeichnungen, bleiben Eigentum des AN und d\u00fcrfen ohne besondere Zustimmung nur f\u00fcr den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Sie sind auf Verlangen zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n9.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitigen mitgeteilten Informationen entf\u00e4llt, soweit sie<br \/>\n&#8211; dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder<br \/>\n&#8211; der \u00d6ffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren oder<br \/>\n&#8211; der \u00d6ffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners zug\u00e4nglich wurden<br \/>\nund im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zug\u00e4nglich gemacht wurden.<\/p>\n<h4>10. Sonstige Vereinbarungen<\/h4>\n<p>10.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen ist der Sitz des AN.<br \/>\n10.2 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die \u00fcbrigen wirksam.<br \/>\n10.3 Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten, auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckprozesse, ist D\u00fcsseldorf. Dar\u00fcber hinaus ist der AN berechtigt, den AG auch bei den jeweiligen Gerichten ihres allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.<br \/>\n10.4 F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG)<\/p>\n<p>FEAG 1. Januar 2021 (TP)<\/p>\n\n            <\/div>\n\n            \n          <\/div>\n        <\/div>\n\n    <\/div>\n  <\/div>\n\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5712","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.0 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - FEAG<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - FEAG\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"FEAG\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2022-03-11T07:23:16+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/agb\/\",\"url\":\"https:\/\/feag.sites.vh1-schrittweiter.de\/en\/agb\/\",\"name\":\"AGB - 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